Los 1078
1640, Vierseitiges kaiserliches Dekret gerichtet an Ferdinand Graf von Parr, datiert Augsburg den 4. August 1640 und unterzeichnet vom Reichsvizekanzler Ferdinand Siegesmund Kurtz von Senftenau. Der Kaiser bestätigt dem Grafen von Parr dezidiert die Briefausteilung und -sammlung anläßlich der Reichstage von allen Personen, die dem kaiserlichen Hofstaat angehören und nachfolgen. Der Post von Thurn und Taxis werden ausdrücklich die Briefe der übrigen teilnehmenden Parteien, wie die Kurfürsten und die Stände überlassen. Im Anhang die Abschrift des kaiserlichen Dekretes aus Regensburg aus dem Jahr 1636. Ein interessantes und postgeschichtlich bedeutendes Dokument