Informationen zur Umsatzsteuer

Ab 2024: Änderung für alle Käufer außerhalb der Europäischen Union

Neue Berechnung von Losen mit einem schwarzen Punkt (•):

Alle angebotenen Lose, die bei unseren Auktionen mit einem schwarzen Punkt (•) hinter der Losnummer versehen sind, wurden von Heinrich Köhler in die Europäische Union importiert. Dabei wurden 7% nicht-abzugsfähige Einfuhrsteuern bezahlt. Bei der Einfuhr und der damit zusammenhängenden Abgabepflicht spielt es keine Rolle, wohin das Los während des Verkaufsprozesses verkauft wird.

Deshalb werden ab sofort alle Lose, die mit einem schwarzen Punkt (•) hinter der Losnummer versehen sind, allen Käufern unter der Position ‚Importspesen‘ (keine Steuer, nicht abzugsfähig) in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch alle Käufer außerhalb der Europäischen Union. Ein Verzicht auf diese 7% ist uns leider nicht möglich. Für die Käufer in Deutschland und der EU bleibt die Handhabung wie bisher, Ihnen wurde die Abgabe schon immer berechnet.

 

Informationen zur Umsatzsteuer

Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf unsere Provision und Nebenkosten (nicht auf den Zuschlagspreis) werden allen inländischen und EU-Käufern ohne UID-Nr. in Rechnung gestellt.

Lieferungen in Drittländer sind gegen Vorlage des Ausfuhrnachweises mit Angabe des Rechnungsbetrages von der USt. auf die Provision, auf Spesen und Losgebühr befreit. 

Lieferungen an Abnehmer aus anderen EU-Ländern mit UID-Nr. erfolgen unter Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens, d.h. die Provision, die Spesen und die Losgebühr unterliegen nicht der deutschen USt.; der Käufer ist in diesen Fällen verpflichtet, die USt. in seiner USt.-Erklärung in seinem Heimatland anzugeben.

Bedeutung von Kreis (°) und Punkt (•)

Bei mit einem Kreis (°) an der Losnummer gekennzeichneten Losen fallen zusätzlich zu der Umsatzsteuer auf die Provision 19 % Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis an. Diese 19 % USt. werden Händlern in der EU außerhalb Deutschlands mit einer UID-Nr. nicht berechnet.

Auch bei Käufern außerhalb der Europäischen Union entfällt die Berechnung dieser USt., sofern der Export der Ware mit Angabe des Rechnungsbetrages nachgewiesen wird. Im Inland ansässigen Händlern mit UID-Nr. wird diese USt. zwar berechnet,  diese kann jedoch im Rahmen der Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Bei mit einem Punkt (•) an der Losnummer versehenen Losen fallen 7 % Importspesen (nicht abzugsfähig) auf den Zuschlagspreis an. Dies gilt für ALLE Käufer (ob in Deutschland, der EU oder außerhalb der EU ansässig). 

 

WICHTIGE INFORMATION FÜR HÄNDLER

Lose ohne Kreis (°) können ohne Weiteres in die Differenzbesteuerung eingebracht und weiter- verkauft werden. Dies gilt auch für die Lose mit einem Punkt (•). 

Die MwSt auf die Provision darf für Händler mit Vorsteuerabzug in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden. Für weitere Informationen konsultieren Sie Ihren Steuerberater.