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Los 6901

Unikat – Franco-Defect zu einem Paketbegleitbrief nach Portugal: 1872, Postsachen-Formular "Franco-Defect" mit EKr. "METZ BAHNHOF 29.12.72" adressiert nach Frankfurt am Main, zu einem Paketbegleitbrief von Frankfurt am Main via Metz und Paris nach Lissabon, Portugal, mit diversen Briefträgerabzeichnungen infolge der Absendersuche. Das Formular mit einigen Papierfehlern, in den Faltungen innen mit Tesa gestützt, bisher einzig registrierter Beleg zu einer Fahrpostsendung mit der Destination Portugal. Die französischen Transportgebühren von Metz Bahnhof bis Paris betrugen hier 17 1⁄2 Groschen, waren nicht bezahlt worden, wurden in Metz festgestellt und beim Absender in Frankfurt eingefordert mit Vermerk “Theilweise Frankirung bis zur Grenze ist nicht zulässig“ und blauem Tax-Vermerk „17 1⁄2 (Groschen) Zutaxe“ bzw. umgerechnet „62 x“ (Kreuzer). Der Absender konnte ermittelt werden, das fehlende Porto wurde bei der Buchhandlung “Jos(eph) Bär“ nacherhoben. Fahrpostsendungen nach Portugal waren nach der Generalverfügung No 101 vom 30. 4. 1872 bis zur französisch-spanischen Grenze zu frankieren, d.h. es waren das deutsche Porto bis zur französischen Grenze und das Porto der französischen Ostbahn-Gesellschaft bis Paris zu frankieren sowie für die Strecke Paris – Hendaye ein Francozettel beizufügen.