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Los 513

MODENA: 1851/58, 3 Kreuzer auf gelb und 8 Kreuzer auf gelbgrün mit einem zentrischen Nummernstempel "162" auf Briefhülle von "ZELL a. H. 1 MRZ" (1853) über die Schweiz nach Reggio. Da Markenfrankturen in die italienischen Fürstentümer erst ab 1855 vertraglich zulässig waren und auch Teilfrankaturen unzulässig waren, wurde die Frankatur nicht anerkannt, gestrichen und handschriftlich "gilt nicht" nebengesetzt und der badische Portoanspruch von "12" Kreuzern vorderseitig vermerkt; vom Empfänger wurden insgesamt "70" Centesimi eingezogen, nämlich 30 Centesimi (9 Kreuzer) Vereinsporto, 10 Centesimi (3 Kreuzer) Schweizer Transit sowie 30 Centesimi für Modena für die 2. Gewichtsstufe (hier galt das einfache Porto pro 7,5 g). Ein interessanter und seltener früher Auslandsbrief in sehr schöner Erhaltung