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Los 4317

2 Sgr. ultramarin und 3 Sgr. ocker mit DKr. "KÖNIGSBERG 11 5 63" auf Briefhülle "Anhängend Probe ohne Werth" mit einer Gewichtsangabe von 2 1/10 Lot nach Amsterdam. Nach dem Vertrag zwischen Preußen und den Niederlanden von 1863 durften Sendungen mit Warenproben keine Briefe oder sonstige handschriftliche Notizen enthalten, daher wie ein Brief der 3. Gewichtsstufe behandelt. Vom Empfänger wurden insgesamt "60" Cent nachträglich erhoben, diese teilten sich auf in 3x3 Sgr. preußisches Porto (abzüglich der verklebten 5 Sgr. = 4 Sgr.) sowie den niederländischen Portoanteil von 2 Sgr. je 15 g = 6 Sgr. Die 2 Sgr. am Unterrand durch Bugspur leicht getroffen; interessanter Brief