1 Groschen karmin und ½ Groschen orange je mit klarem DKr. "STADTPOST II 2.V.72" auf behördlichem Insinuationsdocument (Rücksendeteil) mit verklebter 1 Groschen Insinuationsgebühr und ½ Groschen Briefgebühr für den Hin- und Rückweg aus dem Landzustellbereich nach Dresden in einwandfreier Erhaltung. Eine nicht häufige Variante mit vorderseitig voll frankiertem 1 ½ Groschen-Porto, Fotobefund Krug BPP (1997)